Arbeitszeit
Jugendliche
Lautet jArbSchG. Jeder der unter 18 ist soll 8 Stunden wöchentlich arbeiten.
Mit Ausnahmen von 8,5 Stunden und Überstunden sollen innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden.
Lautet jArbSchG. Jeder der unter 18 ist soll 8 Stunden wöchentlich arbeiten.
Mit Ausnahmen von 8,5 Stunden und Überstunden sollen innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden.