Betriebsverlagerung
Verlegung der Produktion oder des Standorts an andere Orte.
Schwerwiegende Entscheidung - Betriebsrat wird informiert, hat aber kein Vetorecht.
Verlegung der Produktion oder des Standorts an andere Orte.
Schwerwiegende Entscheidung - Betriebsrat wird informiert, hat aber kein Vetorecht.