DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung.
Es regelt die Umgang mit die Personenbezogene Daten und wie werden die Daten erhoben, verarbeiten und gespeichert.
Es bezieht sich auf alle EU-Bürger.
Artikel
Diese sind besondere Artikel, was man besonders draufarten muss:
- Artikel 15 (Recht auf Auskunft):
Betroffene können erfragen, welche Daten über sie gespeichert sind und wie sie verarbeitet werden.
- Artikel 16 (Recht auf Berichtigung):
Falsche oder unvollständige Daten können korrigiert oder vervollständigt werden.
- Artikel 17 (Recht auf Löschung):
Betroffene können verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden, wenn z. B. die Daten nicht mehr benötigt werden oder unrechtmäßig verarbeitet wurden.