Kartel
Absprache zwischen Unternehmen (Preis, Absatzmarkt).
Ist 99% von alle Fälle Verbot.
Vertraglicher Zusammenschluss rechtlich selbständiger selbständiger Unternehmen, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Preis- oder Gebietskartelle u. Ä. sind verboten, Entwieklungs- oder Normenkartelle können vom Kartellamt genehmigt werden.