Urlaubsanspruch
Recht auf bezahlte Freistellung zur Erholung. Mindestens nach BUrlG, oft mehr durch Tarifvertrag.
Für Jugendliche gelten höhere Ansprüche als für Erwachsene.
Recht auf bezahlte Freistellung zur Erholung. Mindestens nach BUrlG, oft mehr durch Tarifvertrag.
Für Jugendliche gelten höhere Ansprüche als für Erwachsene.