Urlaubsanspruch
Recht auf bezahlte Freistellung zur Erholung. Mindestens nach BUrlG, oft mehr durch Tarifvertrag.
Für Jugendliche gelten höhere Ansprüche als für Erwachsene.
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Recht auf bezahlte Freistellung zur Erholung. Mindestens nach BUrlG, oft mehr durch Tarifvertrag.
Für Jugendliche gelten höhere Ansprüche als für Erwachsene.